Discover Airlines Prämienaktion


Bis Ende März profitieren Sie bei Sparflug auf Linienflügen mit Discover Airlines nach Las Vegas, Fort Myers und Windhoek von attraktiven Prämien für Tickets in allen Reiseklassen. Erhalten Sie für Buchungen im GDS und im Air Cruiser eine Rückvergütung in Höhe von 15 EUR* je Return-Ticket.
Um Ihre Prämie zu erhalten, beachten Sie einfach diese Bedingungen:

Ihre Prämie

  • 15 EUR* für Return-Tickets

Die Prämie gilt je Ticket

Buchungszeitraum und Ticketausstellung
01.01.-31.03.2024
Reisezeitraum
01.02.-30.04.2024
Airlines
4Y
Ticketing Carrier
LH, LX, OS, SN, EN, UA, AC
Strecken
Flüge von EU nach LAS, RSW, WDH
Zubringerflüge und Rail & Fly
inklusive DE-Zubringerflüge
Buchungskanäle
GDS, Air Cruiser
Tarifart
alle Tarife (ausgenommen Gruppen, INF, CHD, PEP, AD)
Flugart
Returnflüge
Buchungsklassen
alle Klassen

*Prämienverrechnung erfolgt automatisch zu Gunsten der Agentur. Prämienberechtigt sind nur abgeflogene Flüge. Im Falle eines Stornos verliert die Prämie Ihre Gültigkeit und es erfolgt eine Rückforderung.

Aktuelle Discover Airlines Preisbeispiele
  • LAS VEGAS (USA)
    ab Frankfurt ab 622 EUR* pro Person
  • FORT MYERS (USA)
    ab Frankfurt ab 652 EUR* pro Person
  • WINDHOEK (Namibia)
    ab Frankfurt ab 703 EUR* pro Person

*Bestimmungen
Published-Tarife (LAS, RSW); Veranstaltertarife (WDH)
Buchungsklasse: K
Verkaufszeitraum: ab sofort bis 31.03.2024
Reisezeitraum: 01.02.-30.04.2024
Min/Max: 6 Tg/12 Mo (LAS, RSW); -/12 Mo (WDH)
Freigepäck: 1 PC

Preisbeispiele gültig pro Person für Hin-/Rückflüge inkl. Steuern und Entgelte zzgl. Service-Entgelt des Reisebüros. Weitere Destinationen auf Anfrage. Weitere Bedingungen finden Anwendung. Stand: Januar 2024

Wichtige Hinweise zu Veranstaltertarifen
Dieser Tarif ist nur gültig mit einer gleichwertigen touristischen Leistung (Bsp. Unterkunft/FEWO, Rundreise, Hausboot oder Mietwagen/Camper), die mindestens eine Übernachtung im Zielgebiet und im gebuchten Reisezeitraum beinhaltet. Diese Leistung ist auf Verlangen am Check-In nachzuweisen. Es ist zwingend erforderlich, dass diese Leistung in Ihrer Agentur gebucht worden ist. Reiseschutz und Extras, wie zum Beispiel Eventtickets und Zug zum Flug gelten in diesem Sinne nicht als gleichwertige Landleistungen.