Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen ("AGB") der TUI 4U GmbH und ihrer Marke "Sparflug" für die Vermittlung von Flugleistungen.
1. Geltung
  1. TUI 4U GmbH, die Markeninhaberin von „SPARFLUG“ (im Folgenden „SPARFLUG“ genannt) wird in der Eigenschaft als Vermittlerin von Luftbeförderungsverträgen einschließlich Nebenleistungen und Flugscheinen (nachfolgend „Flugleistungen“) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 675 BGB tätig. Die Flugleistungen werden ausschließlich für Wiederverkäufer wie z. B. Reisebüros und ähnliche Agenturbetriebe (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) vermittelt. Bei der Vermittlung von Flugleistungen für Vertragspartner entsteht für SPARFLUG weder ein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts noch ein Luftbeförderungsvertrag. Vermittelte oder im Namen einer Fluggesellschaft verkaufte Flugleistungen sind für SPARFLUG Fremdgeschäfte. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden (Reisenden) des Vertragspartners und SPARFLUG entsteht nicht.
  2. Die Vermittlung und der Verkauf von Flugleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften (bspw. ABB-Flugpassage LH, IATA-Bedingungen etc.) und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens nebst der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und einschlägigen EU-Verordnungen zur Regelung des Luftverkehrs bzw. des Warschauer Abkommens in der Fassung der Zusatzabkommen von Den Haag und Guadalajara. SPARFLUG ist weder ausführender noch vertraglicher Luftfrachtführer. SPARFLUG ist kein Veranstalter
  3. Der Vertragspartner ist gehalten, seine Kunden in geeigneter und unmissverständlicher Form, ggf. durch den Einsatz eigener AGB, auf die der Vermittlung von Flugleistungen zugrunde liegenden und in Ziff. 1.1 und 1.2 dargestellten Rechts- und Vertragsverhältnisse hinzuweisen. Insoweit wird ihm angeraten, dem Kunden die Anschrift der Fluggesellschaft oder von deren Verkaufsbüro mitzuteilen.
2. Buchungen per Telefon, Telefax, CRS, etc.
  1. Buchungsaufträge können in Textform (E-Mail) schriftlich, fernmündlich, über Internet Booking Engines oder über die angebotenen Reservierungssysteme (SABRE, GALILEO, WORLDSPAN bzw. AMADEUS-Queue) erfolgen. SPARFLUG führt die Buchungsaufträge alsbald aus. Die Buchungsannahme wird bei Verfügbarkeit der Flugleistung mit der Bestätigung durch die Fluggesellschaft erklärt.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, SPARFLUG die Kontaktdaten des Kunden einschließlich einer Telefonnummer, unter der der Kunde im Zielgebiet erreichbar ist, weiterzugeben. SPARFLUG wird diese Kundendaten bei Bedarf ausschließlich zur Information des Kunden über eventuelle Flugzeitenänderungen oder Annullierungen verwenden bzw. diese der ausführenden Fluggesellschaft zu diesem Zweck weiterreichen. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die dem Fluggast aufgrund des Versäumnisses der Weiterleitung der Kundendaten an SPARFLUG entstehen.
  3. Der Vertragspartner ist zur Einhaltung der dem jeweiligen Tarif zu Grunde liegenden Bedingungen und Konditionen verpflichtet. Eine Ticketausstellung durch SPARFLUG entbindet nicht von der Prüfung der Tarif-bedingungen. Er ist überdies verpflichtet, seine Kunden in geeigneter Weise auf die Tarifbedingungen (Cross-Border, Flugscheinreihenfolge, Antritt des Hinfluges, etc.) hinzuweisen und sich die Erteilung des Hinweises bestätigen zu lassen. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt, Flugleistungen in Erwartung oder Kenntnis einer Missachtung der Tarifbedingungen zu vermitteln.
  4. Bei Buchungsaufträgen via GDS (Global Distribution System)-Queue sind zwingend die von SPARFLUG vorgegebenen Eingabe-Formate einzuhalten, da ansonsten ungeachtet einer maschinell veranlassten Rückmeldung eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann und SPARFLUG hierfür keinerlei Haftung übernimmt. Der Nachweis der Einhaltung der Eingabe-Formate obliegt dem Vertragspartner.
  5. Buchungsaufträge sind als ein Vertragsangebot für den Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag zur Vermittlung einer Flugleistung kommt zustande, sofern SPARFLUG dessen Annahme schriftlich bestätigt.
  6. SPARFLUG wird die Annahme oder Ablehnung des Buchungsauftrages nach dessen Zugang schriftlich erklären und die Vermittlungsleistung gegebenenfalls erbringen. Eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit des Buchungsauftrages wird SPARFLUG dem Vertragspartner unverzüglich mitteilen.
  7. Eine schriftliche Buchungsbestätigung ist entbehrlich, sofern der Buchungsauftrag ausgeführt und der Flugschein ausgestellt ist und abrufbereit zur Verfügung steht. Bei elektronischen Beförderungsdokumenten steht die Übermittlung eines Buchungscodes der Ausführung des Auftrages gleich.
  8. Der Umfang der vermittelten Flugleistung ergibt sich aus den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften.
  9. Bei Unklarheiten im Buchungs- und Zahlungsverkehr ist unverzüglich eine Klärung mit SPARFLUG herbeizuführen und bei festgestellten Fehlern SPARFLUG hierüber zu informieren. Dies gilt insbesondere in Fällen, bei denen der E-Ticket-Beleg und/oder die Rechnung nicht innerhalb einer Frist von 1 Tag nach Erteilung des Buchungsauftrags gegenüber SPARFLUG bei dem Vertragspartner eingegangen sind.
3. Buchungen per Internet Booking Engine („IBE“)
  1. SPARFLUG ist weder Eigentümerin noch Betreiberin der angebotenen IBE, sondern ist von diesen sowohl zur eigenen Nutzung der IBE als auch zur Einräumung von Nutzungsrechten an der IBE gegenüber dem Vertragspartner autorisiert worden. Hiervon umfasst ist auch das Recht, die IBE unter anderem Namen zu nutzen oder deren Nutzung unter anderem Namen zu ermöglichen.
  2. SPARFLUG übernimmt keine Haftung dafür, dass die IBE in der Hard – und Softwareumgebung des Vertragspartners fehlerfrei funktioniert. SPARFLUG haftet auch nicht für die Qualität und/oder die Richtigkeit der Ergebnisse von Datenbankrecherchen oder Buchungen mittels der IBE.
  3. SPARFLUG haftet nicht für von den IBE-Betreibern vorgenommene und nicht abgestimmte Änderungen und/oder SPARFLUG nicht zur Kenntnis gebrachte Änderungen im Buchungsablauf, der Umsetzung und Darstellung der Tarifdatenbank, der Flugdatenbank und der Reservierungsinhalte.
  4. Aufgrund der Komplexität der eingesetzten IBE und anderer Softwaresysteme ist der Vertragspartner verpflichtet, alle bei ihm eingehenden oder von ihm selbst angelegten Buchungen auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen und eventuelle Fehler umgehend an SPARFLUG zu melden.
4. Zahlungen
  1. Die Zahlungsart wird durch TUI 4U GmbH festgelegt und über die Buchungsbestätigung und/oder Rechnung der TUI 4U GmbH pro Vorgang mitgeteilt.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet und berechtigt, mit nachstehenden Einschränkungen vor Aushändigung des Flugscheins bzw. Übermittlung des Buchungscodes bei elektronischen Tickets den Flugscheinpreis vom Kunden einzuziehen.
  3. Das Erfüllungsrisiko für die ordnungsgemäße, rechtzeitige und vollständige Zahlung des Kunden liegt immer beim Vertragspartner, welcher für die Bezahlung der angeforderten Flugscheine gegenüber SPARFLUG in jedem Fall haftet. Dies beinhaltet auch die Kundenzahlung per SEPA-Endkundenlastschrift, Kreditkarte oder weitere angebotene Zahlungsmittel, auch wenn der Inkassoauftrag an TUI 4U GmbH oder die Airline erteilt wurde. Eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt dem Vertragspartner bei der Zahlung per Kreditkarte, hier sind die Bedingungen der Kreditkartengesellschaften zu beachten. Der Vertragspartner stellt sicher, dass eine nachweisbare und beweiskräftige Berechtigung des Kunden zur Kreditkartennutzung besteht. Wird diese nicht eingehalten und es erfolgt eine Rückbelastung durch das Kreditkarteninstitut, so ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechende Zahlungsausfälle seiner Kunden zu übernehmen. Bei Zahlungen im SEPA-Endkundenlastschriftverfahren benötigt SPARFLUG ein sog. SEPA Basislastschrift-Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit der Zahlung im Wege der Lastschrift erlaubt. Dies hat der Vertragspartner einzuholen und auf Verlangen vorzulegen.
  4. Der Vertragspartner garantiert im Zusammenhang mit der Speicherung und Verarbeitung von Kreditkartendaten die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auf der Grundlage des Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS). Bei Zahlung über die Kreditkarte von Kunden des Vertragspartners ist der Kunde bei Nutzung des Netto-Kreditkartenverfahrens vom Vertragspartner darauf hinzuweisen, dass SPARFLUG (TUI 4U GmbH) berechtigt ist, den anfallenden Rechnungsbetrag ganz oder teilweise einzuziehen; eine Belastungsermächtigung hat der Vertragspartner vom Kunden legitimieren zu lassen. Das gilt entsprechend für das Bankeinzugsverfahren, soweit dieses angeboten wird. SPARFLUG behält sich vor, Belastungsermächtigungen stichprobenweise anzufordern. Das Recht der Fluggesellschaft, das ihr zustehende Flugentgelt selbst einzuziehen, bleibt unberührt.
  5. Die Zahlung eines Vermittlungsentgeltes an den Vertragspartner erfolgt gemäß der jeweils von SPARFLUG im Internet veröffentlichten gültigen Bedingungen.
  6. SPARFLUG ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Vertragspartner an konzernverbundene Gesellschaften der TUI Travel PLC Gruppe abzutreten und Forderungen solcher Gesellschaften gegenüber dem Vertragspartner nach vorheriger Abtretung an SPARFLUG mit Provisionsansprüchen des Vertragspartners aufzurechnen.
5. Flugpreise
  1. Preisänderungen der Fluggesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss von SPARFLUG und bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  2. SPARFLUG ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Fluggesellschaften, sofern diese ausdrücklich vorbehalten bleiben, auch nach Vertragsschluss an den Vertragspartner weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass SPARFLUG von den Fluggesellschaften mit entsprechenden Auf- oder Zuschlägen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den jeweiligen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften, die vom Vertragspartner anerkannt werden und deren Anerkennung er auch durch seine Kunden herbeiführen sollte. Nachbelastungen sind bis zu einem Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss des Beförderungsvertrages möglich.
  3. Die in der SPARFLUG Flugpreis-Datenbank aufgeführten Preise sind unverbindlich und vorbehaltlich der Änderungen seitens der Fluggesellschaften. Sie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  4. SPARFLUG behält sich insbesondere vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren (Sicherheitszuschläge/örtliche Steuern) und/oder Treibstoffzuschläge und/oder eine Änderung der für die Flugbeförderung geltenden Wechselkurse, an den Vertragspartner weiterzugeben.
6. Leistungsänderungen
  1. Die von den Fluggesellschaften veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflugs- und Ankunftsflughäfen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluggesellschaften, bleiben den Fluggesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt SPARFLUG keinerlei Haftung. Aufgrund möglicher kurzfristiger Änderungen durch die durchführenden Fluggesellschaften, wird dringend empfohlen, die Flugzeiten regelmäßig – mindestens aber 1 Tag vor Abflug - auf mögliche Flugzeitenänderungen hin zu überprüfen.
7. Rücktritt/Umbuchungen
  1. Reservierungsänderungen sind nur vor Flugantritt und nur vor Flugscheinausstellung möglich. Werden auf Wunsch des Vertragspartners oder dessen Kunden nach der Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Flugtermins, des Flugziels, des Ortes, des Flugantritts oder der Beförderungsklasse vorgenommen („Umbuchung“), kann SPARFLUG ohne besonderen Nachweis pro Flugschein ein pauschales Umbuchungsentgelt gemäß der veröffentlichten Preisliste für Serviceleistungen erheben. SPARFLUG ist verpflichtet, in diesem Fall die Umbuchungswünsche unverzüglich an die Fluggesellschaft weiterzugeben. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis nachgelassen, dass SPARFLUG durch die Umbuchung keine oder geringere Kosten als mit der Pauschale geltend gemacht, entstanden sind.
  2. Für Umbuchungen nach Flugscheinausstellung, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist und sie von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, wird ein pauschales Umbuchungsentgelt berechnet. Die genaue Höhe der Entgelte richtet sich nach der aktuell gültigen Service-Entgeltliste, die unter www.sparflug.de einsehbar ist.
  3. Für Umbuchungen nach Reiseantritt gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft für den gekauften Tarif.
  4. Im Falle des Rücktritts von der Flugbeförderung und im Falle von deren Nichtantritt ist SPARFLUG berechtigt, zusätzlich zu einem pauschalen Stornierungsentgelt gemäß der veröffentlichten Preisliste für Serviceleistungen bereits verauslagte oder noch gegenüber der Fluggesellschaft zu verauslagende Entgelte vom Vertragspartner einzufordern. SPARFLUG ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Vertragspartner weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen, wird diese jedoch, soweit möglich, hinterfragen. Ziff. 7.1 Satz 4 gilt entsprechend. SPARFLUG erstattet im Rücktrittsfall nur die nach den Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft erstatteten Flugpreisbestandteile.
  5. Ein Rechtsanspruch des Vertragspartners auf erneute Vornahme einer stornierten Buchung zu den bei Reservierungsvornahme gültigen Konditionen besteht nicht. Dies gilt auch bei Stornierungen, die durch zu spät eingehende oder nicht vorgenommene Ticketbestellungen verursacht wurden.
8. Anzeige von Leistungsstörungen
  1. Leistungsstörungen der Flugleistung sind im Regelfall vom Kunden gegenüber der Fluggesellschaft als Vertragspartner des Beförderungsvertrages geltend zu machen. SPARFLUG kann diese bei Schwierigkeiten im Einzelfall nach Übermittlung durch den Vertragspartner an die Luftfahrtgesellschaft weiterleiten. Sollte SPARFLUG von der Fluggesellschaft aufgrund einer Anerkennung eines Mangels eine Gutschrift erhalten, wird diese dem Vertragspartner mit der treuhänderischen Verpflichtung zugeleitet, eine Auskehrung an den Kunden vorzunehmen.
  2. Anzeigen von Leistungsstörungen in den Einzelfällen von Ziff. 8.1 Satz 2 sind ausschließlich vom Vertragspartner bei SPARFLUG unter Beifügung der dafür notwendigen Unterlagen, unter Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungen und unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare einzureichen. Eingaben durch den Kunden des Vertragspartners werden nicht bearbeitet.
9. Vertraulichkeit
  1. Alle durch SPARFLUG gegenüber dem Vertragspartner veröffentlichten Preis-, Entgelt- oder Provisionslisten und sonstige Informationen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, soweit sie nicht zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  2. Um Missverständnissen hinsichtlich der zugrunde liegenden Vertrags- und Rechtsverhältnisse vorzubeugen, ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, an ihn adressierte Schreiben von SPARFLUG seinen Kunden offenzulegen. Hiervon umfasst sind insbesondere Rechnungen, die einen Rückschluss auf SPARFLUG als Vermittlerin von Flugleistungen für den Vertragspartner zulassen. Erforderlichenfalls hat der Vertragspartner eigene Formulare für die Rechnungsstellung o. ä. gegenüber seinen Kunden zu verwenden.
10. Haftung
  1. SPARFLUG haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung der ihr erteilten und von ihr bestätigten Aufträge unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dies gilt auch für die mögliche entgeltliche Freischaltung der IBETarifdatenbank (s. Ziff. 3) aufgrund von gesonderten Vereinbarungen mit dem Vertragspartner. Eine Haftung entfällt bei unentgeltlicher Freischaltung und Nutzung der IBE-Tarifdatenbank durch den Vertragspartner.
  2. SPARFLUG haftet für durch sie, durch ihre Vertreter und/oder Beschäftigten bei Nutzung der IBE (s. Ziff. 3) entstandene Schäden des Vertragspartners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der von SPARFLUG zu zahlende Schadenshöchstbetrag für verschuldete Handlungen, Unterlassungen oder Mängel, die die Dienstleistung betreffen, ist – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf € 1.000,00 (eintausend EURO). SPARFLUG haftet nicht für etwaige Schäden (einschließlich Schäden wegen entgangener Geschäfte, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger finanzieller Verluste), die aus Ansprüchen Dritter resultieren.
  3. SPARFLUG haftet nicht für die vertragsgemäße Durchführung vermittelter Flugleistungen, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges ergibt.
  4. Die vertragliche Haftung von SPARFLUG aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den 1,5-fachen Preis der vermittelten Flugleistung beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von SPARFLUG herbeigeführt wurde und die Beschränkung für den konkreten Schadensfall gesetzlich zulässig ist.
  5. Die Versendung von Flugscheinen und Dokumenten erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners.
  6. Über die Einhaltung notwendiger Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls der Vertragspartner den Fluggast. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich.
  7. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften der Fluggesellschaften übernimmt SPARFLUG bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den Fluggesellschaften, den zuständigen Stellen und Behörden keine Gewähr.
  8. SPARFLUG übernimmt ferner keine Haftung für die Fluggastbeförderung und hierdurch eintretende Verluste, Verspätungen, Beschädigungen oder Unfälle. Die Haftung der Fluggesellschaften richtet sich ausschließlich nach dem Luftverkehrsgesetz, gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften (z. B. VO (EG) 2027/97, VO (EG) 261/2004), dem Montrealer Übereinkommen, dem Warschauer Abkommen nebst seiner Ergänzungsabkommen sowie den allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften.
  9. Der Verlust eines Flugdokuments ist vor Antritt bzw. Beendigung der Reise unverzüglich SPARFLUG oder der Fluggesellschaft anzuzeigen. Der Vertragspartner hat seinen Kunden in diesem Fall bei der von ihm gebuchten Fluggesellschaft zu melden.
  10. Der Vertragspartner stellt SPARFLUG von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, die aus einer unrichtigen oder missverständlichen Darstellung der Rechtsund Vertragsverhältnisse gem. Ziff. 1.1 und 1.2, der schuldhaften Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten gem. Ziff. 3 und/oder einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung gem. Ziff. 9 herrührt.
11. Dauer der Zusammenarbeit
  1. Das Vertragsverhältnis zwischen SPARFLUG und dem Vertragspartner läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Vertragspartner jederzeit schriftlich gekündigt werden.
  2. Von SPARFLUG kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat beendet werden. Sobald der Vertragspartner mindestens sechs aufeinander folgende Monate keine Umsätze bei SPARFLUG getätigt hat, erlischt es automatisch. Die Zusammenarbeit kann dann im Rahmen eines neuen Vertragsverhältnisses wieder aufgenommen werden.
  3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für SPARFLUG insbesondere vor, wenn der Vertragspartner in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder aus sonstigen Gründen nicht mehr die ordnungsmäßige Betreuung und Beratung der Kunden sowie die Abwicklung der Buchungen gewährleistet ist. Ebenfalls wird als wichtiger Grund erachtet, wenn im Zeitraum eines Jahres mehr als eine Abbuchung im Lastschriftverfahren nicht eingelöst wird.
  4. Der Vertragspartner hat SPARFLUG über einen Wechsel in der Geschäftsführung, über einen Wechsel der Inhaberverhältnisse sowie über einen Wechsel der Kontoverbindung oder einen örtlichen Wechsel der Betriebsstätte unverzüglich schriftlich zu informieren und auf Verlangen von SPARFLUG entsprechende Dokumente aus dem Handels- oder Gewerberegister vorzulegen.
  5. Alle für den Vertragspartner bestimmten Informationen, Änderungsnachrichten von Leistungsträgern und Mitteilungen in eigener Sache kommuniziert SPARFLUG per E-Mail-Rundsender sowie im Internet. Sollte der Vertragspartner E-Mail-Rundschreiben nicht zu erhalten wünschen, ist er verpflichtet, sich regelmäßig, jedoch mindestens einmal täglich, an entsprechender Stelle im Internet zu informieren.
12. Zahlungsabwicklung
  1. Es gilt die zwischen SPARFLUG und dem Vertragspartner vereinbarte Zahlungsart. In jedem Falle wird die aktuell gültige Zahlungsart durch Übersenden des Rechnungsbeleges ausgewiesen.
  2. Sollte die Einlösung von Abbuchungsaufträgen für Lastschriften von SPARFLUG infolge nicht ausreichender Deckung des Kontos des Vertragspartners abgelehnt werden, ist SPARFLUG berechtigt, eine Sicherheitsleistung vom Vertragspartner (z. B. Barkaution, Bankbürgschaft) auf dessen Kosten zu fordern. Außerdem kann eine individuelle Vorauszahlungsvereinbarung mit dem Vertragspartner abgeschlossen werden. Kommt es zu weiteren Störungen (z. B. Rücklastschrift), kann SPARFLUG sich zum Ausgleich der Salden des Vertragspartners der Vorauszahlung bedienen. Das Verfahren der Bankabbuchung wird in diesem Fall solange ausgesetzt, bis die festgelegte Vorauszahlung wieder vollständig ihrer Höhe nach eingezahlt ist.
  3. Wird das Lastschriftverfahren eingesetzt, so wird eine Verkürzung der Vorankündigungsfrist auf mind. 1 Tag vor Fälligkeit vereinbart.
13. Datenschutzbestimmungen
  1. SPARFLUG verpflichtet sich, die für den Buchungs- und Zahlungsvorgang notwendigen Daten von Kunden des Vertragspartners lediglich zu eigenen Zwecken und zur Abwicklung des Auftrages zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit hierzu eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht, insbesondere auch zur Bekämpfung von Kreditkartenmissbrauch. Soweit es zur Abwicklung der vermittelten Verträge erforderlich ist, dürfen Daten an Dritte weitergegeben werden.
14. Schlussbestimmungen
  1. SPARFLUG ist nach billigem Ermessen berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen informiert SPARFLUG den Vertragspartner mindestens in Textform. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht binnen zwei Wochen nach Zugang den geänderten AGB schriftlich gegenüber SPARFLUG widerspricht.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen o. ä. erkennt SPARFLUG nicht an, es sei denn, SPARFLUG hat schriftlich deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
  4. Diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- oder Wechselforderungen, ist Bremen.
SPARFLUG

c/o TUI 4U GmbH

Otto-Lilienthal-Str. 17

28199 Bremen

Geschäftsführer: Florian Fleischer-Bäthe, Olaf Petersenn

Amtsgericht Bremen HRB 19900

Stand 10/2023